Völlig überraschend – für Domain-Registrare und für mich – hat die DENIC bekannt gegeben ab 23. Oktober die Registrierung für ein- und zweistellige Domains, sowie reine Zahlen-Domains, zu ermöglichen.
Einige Registrare haben wegen der kurzen Vorlaufzeit (gerade mal eine Woche) sehr „unerfreut“ darauf reagiert.
Mit der neuen Regelung gibt es fast keine Beschränkungen bei der Registrierung einer DE-Domain.
- Auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains können jetzt registriert werden.
- Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, sind frei gegeben.
- Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z und die weiteren Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien.
- Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht zulässig.
- Die Mindestlänge einer Domain liegt bei einem Zeichen.
- Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den Domain-ACE) – jeweils exklusive .de.
Die Domains können am 23. Oktober von Registraren geordert werden, dabei bedient sich die DENIC dem „First Come – First Serve“-Prinzip – wer zuerst kommt malt zuerst…
Zweistellige Domains sind allerdings nicht ganz neu – es gibt bereits eine kleine Anzahl an zweistelligen .de-Domains.
Zum Beispiel db.de, ix.de und hq.de, die vor Inkrafttreten der DENIC-Richtlinien im Jahr 1997 registriert worden sind und daher Bestandsschutz geniessen.
Voraussichtlich ab 26.Oktober soll die Domain-Bestellung mit den neuen Richtlinien dann in den Regelbetrieb übergehen.
Für Otto-Normal-Verbraucher wird es wohl nicht möglich sein in den Genuss einer solchen ein- oder zweistelligen Domain zu kommen.
Bei einigen Registraren gibt es das Prinzip „Mehr Geld – Höhere Chance“ – also wer am meisten zahlt hat höhere Chancen an die Domain zukommen, da die gewünschte Domain-Bestellung mit höherer Priorität (frühestmöglich) an die DENIC weitergeleitet wird.